Unfall in St. Georgen: Verursacherin alkoholisiert
Zu einem Verkehrsunfall ist es heute kurz vor 9.30 Uhr in St. Georgen (Landkreis Traunstein) gekommen. Auf der Verbindungsstrecke (Kreisstraße) zwischen St. Georgen und Traunreut sind zwei PKW fast frontal kollidiert. Eines der Fahrzeuge wurde dabei auf den Eisenbahndamm der Bahnstrecke Traunstein Traunreut geschleudert, weswegen die Eisenbahnstrecke derzeit gesperrt ist. Wie die Polizei mitteilt, war die Unfallverursacherin offenbar betrunken.
Die 53-jährige Fahrzeuglenkerin aus dem Landkreis Traunstein fuhr mit ihrem Ford auf der Kreisstraße 42 von Traunreut kommend in Richtung St. Georgen. Kurz vor dem Bahnübergang verlor sie in einer Linkskurve die Kontrolle über ihr Auto und schleuderte auf die Gegenfahrbahn. Dort stieß sie mit einem entgegenkommenden Mercedes, der von einem 54-jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis Traunstein gelenkt wurde, zusammen. Beide Fahrzeuge kamen von der Fahrbahn ab und wirbelten Schottersteine von der parallel zur Kreisstraße laufenden Gleisen auf. Durch die herumfliegenden Steine wurde ein auf einem angrenzenden Grundstück abgestellter BMW verkratzt.
Da bei der 53-jährigen Fahrzeuglenkerin der Verdacht auf Alkoholkonsum bestand, wurde ein freiwilliger Test durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von knapp 1,0 Promille. Da sie außerdem angab, die Kontrolle über ihr Fahrzeug aufgrund einer defekten Lenkung verloren zu haben, ordnete die Staatsanwaltschaft Traunstein ein technisches Gutachten an. An den drei Fahrzeugen entstand Sachschaden von insgesamt etwa 46.000 Euro. Der Ford und der Mercedes waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die beiden Fahrzeuglenker wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Die Bahnstrecke von Trostberg nach Traunstein war für etwa eine Stunde gesperrt.
Die freiwilligen Feuerwehren Traunreut und Stein an der Traun säuberten die Fahrbahn von den herumliegenden Fahrzeugteilen und regelten während der Unfallaufnahme den Verkehr. Die Unfallverursacherin muss sich nun vor Gericht werden Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, sowie der fahrlässigen Körperverletzung verantworten. - red
Quelle Bericht: Heimatzeitung.de